Patientenverfügung

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BRAUCHE ICH EINE PATIENTENVERFÜGUNG?

In einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie dar, welche Behandlung und lebenserhaltenden Massnahmen Sie im Fall einer sehr schweren Krankheit, konkret einer Verschlechterung Ihrer metastasierten Brustkrebserkrankung, wünschen. Sie können darin insbesondere festhalten, welche Pflege und welche medizinischen Massnahmen Sie am Lebensende erhalten möchten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich dazu zu äussern. Eine Patientenverfügung hat also nur dann eine Bedeutung, wenn man Sie selbst dazu nicht mehr fragen kann.

Sie werden möglicherweise bestimmte Vorstellungen haben, wie man in dieser Situation mit Ihnen umgehen soll. Wollen Sie so lange leben, wie nur irgendwie medizinisch möglich?

Was ist Ihr Wunsch, wenn Sie unter unerträglichen Schmerzen leiden? Ohne Patientenverfügung haben Sie im Ernstfall vielleicht keine Möglichkeit, Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche bekanntzugeben. Im Normalfall führt das dazu, dass versucht wird, Ihr Leben unter allen Umständen zu retten oder zu verlängern.

  • Wenn Sie eine Patientenverfügung gemacht haben, zeigen und erklären Sie diese Ihrem* Ihrer behandelnden Arzt*Ärztin und auch Ihrer Familie.
  • Bei manchen Menschen ändern sich die Wünsche und Vorstellungen, wenn die Krankheit voranschreitet. Prüfen Sie deshalb von Zeit zu Zeit, ob die Patientenverfügung noch Ihrem aktuellen Willen entspricht. Informieren Sie Ihren Arzt*Ihre Ärztin und Angehörigen, wenn Sie Änderungen vorgenommen haben.

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat Richtlinien über die Inhalte einer Patientenverfügung erstellt. Dort sehen Sie auch, was beim Verfassen und der Umsetzung beachtet werden sollte. Des Weiteren bieten die kantonalen und regionalen Krebsligen eine Beratung zum Thema Patientenverfügung an.